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Jugendschutz

Beim Stetten-Turnier vom 10.-13. Juni 2011 in Stetten/Karlstadt muss jeder Jugendliche unter 16 Jahren der ins Festzelt möchte, ab 24 Uhr jeder Jugendliche unter 18 Jahren, das Formular „Übertragung der Erziehungsaufgaben an eine erziehungsbeauftragte Person“ vorlegen!

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Abendveranstaltungen teilnehmen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach 24 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.

Das Formular ist an der Abendkasse bzw. am Infostand mit dem Personalausweis des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten Person vorzulegen.

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