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Jugendschutz
Beim Stetten-Turnier vom 10.-13. Juni 2011 in
Stetten/Karlstadt muss jeder Jugendliche unter 16 Jahren der ins Festzelt
möchte, ab 24 Uhr jeder Jugendliche unter 18 Jahren, das Formular „Übertragung
der Erziehungsaufgaben an eine erziehungsbeauftragte Person“ vorlegen!
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten an den Abendveranstaltungen teilnehmen. Jugendliche
unter 18 Jahren dürfen nach 24 Uhr nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten
(Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht
erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch:
Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben
werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet
werden.
Das Formular ist an der Abendkasse bzw. am Infostand mit dem
Personalausweis des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten Person
vorzulegen.
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